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Covid 19 - Vorgaben UTC Eberstalzell

Liebe Tennisfreunde,


anbei die aktuellen Informationen seitens des Verbandes, sowie die aktuelle Covid 19 - Vorgaben und Bestimmungen.
Diese werden laufend ergänzt.


29.05.

  • Ab 29.5. dürfen die gesamten Clubräumlichkeiten inklusive Duschen, Restaurants/Kantinen und auch Tennishallen geöffnet sein
  • Das Verweilen auf der Anlage ist mit entsprechendem Sicherheitsabstand (1-Meter-Regel) gestattet
  • Bis 30. Juni sind maximal 100 Zuseher erlaubt, ab 1. Juli bis zu 500. Der Mindestabstand von einem Meter ist dabei einzuhalten.
  • Beim Doppelspiel darf der 2-Meter-Abstand ausnahmsweise und kurzzeitig unterschritten werden. Dies gilt auch für Bewerbsspiel


  

20.05. - Doppelspielen erlaubt

18.05. - neue Verhaltensregeln Online gestellt

07.05. - neue Verhaltensregeln veröffentlicht

01.05 - KEINE Maskenpflicht am Platz , außer es wird ein geschlossener Raum aufgesucht - lt. Bundesregierung

sportliche Grüße
UTC Ebertalzell

Covid 19 - Vorgaben UTC Eberstalzell

aktuellen Vorgaben COVID19:

200529_Verhaltensregeln UTC Eberstalzell.pdf


Schreiben vom OÖTV:

Liebe Tennisspielerinnen und -spieler,

der OÖTV und der ÖTV möchten sich herzlich für die Unterstützung, die Geduld und die Bereitschaft, auf das liebste Hobby zu verzichten, bedanken. Die Situation um COVID-19 scheint sich zu entspannen, die Regierung lockert die Maßnahmen. Wobei wir nicht vergessen dürfen: auch was die Öffnung der Tennisanlagen ab 1. Mai betrifft, ist der Hausverstand gefragt. Denn ein Infektionsrisiko ist nach wie vor evident.

Bei den nun veröffentlichten Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen auf Tennisanlagen im Freien handelt es sich um dringend einzuhaltende Empfehlungen, die der ÖTV und seine Landesverbände gemeinsam mit einem Expertenteam im Auftrag und in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport erarbeitet haben.

Es wurden drei Bereiche für den Freiluft-Tennissport ab 1. Mai 2020 (Vereinsbetrieb, Spielbetrieb und Trainingsbetrieb) definiert, für die die Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen maßgeblich sind. Für die Einhaltung dieser Regeln sind der Vereinsvorstand, der Inhaber der Anlagenleitung oder Trainer / vorzugsweise ÖTV-Lizenzcoach verantwortlich. Die Nutzung von Tennishallen ist vorerst nicht gestattet.

Wann ein Turnier- und Meisterschaftsbetrieb (Bundesliga, Landesliga, Mannschaftsmeisterschaft etc.) in den kommenden Monaten stattfinden kann, wird derzeit in enger Abstimmung zwischen dem ÖTV und den Landesverbänden mit dem Ministerium evaluiert. Wir sind jedoch guter Dinge, dass sich mit 15. Mai, wenn auch die Schulen wieder geöffnet werden, der Tennis- und Klubbetrieb hoffentlich wieder normalisieren wird.

Bei aller Freude über den Start in die Tennissaison am 1. Mai möchten wir Sie ersuchen, die derzeit geltenden und auch notwendigen Vorschriften ausnahmslos einzuhalten.

Wir alle tragen in den kommenden Tagen und Wochen eine große Verantwortung für den Tennissport in Österreich.

Wir wünschen spannende, entspannte erste Spiele!

User ImageManuel Steinmaurer, 30. April 2020